Nachdem du deinen Jahresabschluss via mika an das Finanzamt übermittelt hast, musst du noch die Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger oder die Hinterlegung im Unternehmensregister vornehmen. Das klingt erstmal nach viel, ist aber in wenigen Schritten erledigt.
Du bekommst eine XML-Datei, die direkt den Anforderungen des Bundesanzeigers entspricht. Du musst also nichts mehr daran anpassen. Die eigentliche Veröffentlichung oder Hinterlegung nimmst du dann selbst über die offizielle Publikations-Plattform vor.
Wenn du eine Steuerbilanz übermittelt hast, kann es sein, dass du noch Anpassungen brauchst. Für die Offenlegung zählt nämlich die Handelsbilanz, und die steuerlichen Bewertungsvorschriften weichen teilweise von den handelsrechtlichen ab.
Falls du auch die Vorjahresbilanz bei uns angelegt hast, fließen die Werte automatisch in den Export ein. Spart dir Zeit und sorgt dafür, dass alles konsistent bleibt.
Seit 2022 müssen offenlegungspflichtige Unternehmen ihre Jahresabschlüsse direkt beim Unternehmensregister einreichen. Das regelt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG). Für dich ändert sich im Ablauf aber praktisch nichts. Ziel des Ganzen: mehr Transparenz und ein einfacherer Zugang zu Unternehmensinformationen.
Veröffentlichung im Bundesanzeiger: Gilt für kleine Kapitalgesellschaften. Bilanz, Anhang und weitere Pflichtbestandteile werden vollständig veröffentlicht und sind öffentlich einsehbar.
Hinterlegung im Unternehmensregister: Das ist die Option für Kleinstkapitalgesellschaften. Du musst nur die Bilanz hinterlegen (in verkürzter Form möglich). Die Daten werden nicht automatisch veröffentlicht, sondern nur auf Anfrage zugänglich gemacht. Und es ist die günstigere Variante.
Melde dich auf der offiziellen Publikations-Plattform an und dann:Gib deine Stammdaten ein und wähle im Schritt „Übermittlung” die Möglichkeit 2: Datei(en) hochladen

Wähle die XML-Datei aus deinem Export aus und klicke auf Datei hochladen

Das war’s. Dein Jahresabschluss ist eingereicht.