Diese Seite erklärt, wie mika funktioniert, welche Leistungen mika als Software erbringt und wo die rechtlichen Grenzen liegen.
Diese Hinweise richten sich an Unternehmen, die mika nutzen oder dessen Einsatz prüfen.
mika ist eine automatisierte Softwareanwendung der Get Mika GmbH. Die Software verarbeitet buchhaltungsrelevante Daten, strukturiert sie und überführt sie in vorgegebene Formate. Dabei handelt es sich um eine technische Datenverarbeitung - nicht um eine Dienstleistung, die durch natürliche Personen erbracht wird.
Der Begriff „mika“ bezeichnet ausschließlich diese Software, nicht ein Team von Mitarbeitenden, das Aufgaben für Unternehmen übernimmt.
Die Software unterstützt Unternehmen bei folgenden Aufgaben:
In einem festgelegten Anteil der Fälle kontrollieren qualifizierte Fachkräfte (Steuerfachangestellte) die laufenden Buchungen. Dies bezieht sich ausschließlich auf die Korrektheit der Buchungsdaten - nicht auf steuerliche Beurteilungen oder auf Steuerberatern vorbehaltene Aufgaben.
mika erbringt ausdrücklich keine Steuerberatung im Sinne von § 33 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Insbesondere erbringt mika die folgenden Leistungen nicht:
mika automatisiert formale Prozesse auf Basis von Unternehmensdaten. Die inhaltliche Verantwortung und die rechtliche Freigabe verbleiben stets beim Unternehmen.
mika ersetzt keinen Steuerberater und ist nicht als Ersatz für eine steuerrechtliche Fachberatung konzipiert. Für Tätigkeiten gemäß § 33 StBerG - etwa die Erstellung von Steuererklärungen oder die Prüfung von Jahresabschlüssen - sind ausschließlich zugelassene Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer befugt. Unternehmer können diese Aufgaben alternativ auch selbst wahrnehmen.
mika kann im Rahmen einer bestehenden Zusammenarbeit mit einem Steuerberater als unterstützendes Werkzeug für die Datenaufbereitung eingesetzt werden.
Alle auf getmika.de genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Unternehmen, die nicht oder nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (z. B. bestimmte Holdinggesellschaften), stellt die Umsatzsteuer einen nicht erstattungsfähigen Kostenfaktor dar.
In sämtlichen Marketingmaterialien, auf Internetseiten, Landing Pages und in Werbemitteln bezeichnet „mika“ stets die Software, nicht ein Team handelnder Personen. Formulierungen wie „mika macht“ oder „mika erledigt“ beziehen sich auf automatisierte Softwareprozesse.
Soweit auf mika-Mitarbeitende Bezug genommen wird - etwa im Rahmen von Customer Success oder manueller Qualitätssicherung - wird dies ausdrücklich als separate Tätigkeit des mika-Teams kenntlich gemacht.