GmbHs und UGs: Jahresabschluss 2025


Deadline 31. Juli 2026: Jahresabschluss und vier Steuererklärungen für GmbH und UGs

Jedes Jahr im Juli werden für GmbHs und UGs gleichzeitig vier Steuererklärungen und der Jahresabschluss fällig. Wer keinen Steuerberater hat oder gerade keinen findet, muss Jahresabschluss und Steuererklärungen selbst erstellen und einreichen.
Hier erfährst du, was genau fällig wird, was passiert wenn die Frist nicht eingehalten wird, und wie du den Abschluss in den nächsten Wochen noch rechtzeitig fertigbekommen kannst.

Kurz zusammengefasst:
Als GmbH oder UG ohne Steuerberater musst du bis zum 31. Juli 2026 vier Steuererklärungen plus deinen Jahresabschluss beim Finanzamt einreichen. Eine Erinnerung bekommst du nicht. Wer die Frist verpasst, sollte trotzdem so schnell wie möglich einreichen: Bis Ende Februar 2027 hat das Finanzamt noch Ermessensspielraum beim Verspätungszuschlag. Ab dem 1. März 2027 ist der Zuschlag zwingend, und bei längerem Ausbleiben droht eine Schätzung durch das Finanzamt.

Woher kommt eigentlich dieser Termin?

Den 31. Juli wirst du so in keinem Gesetz finden. Er ergibt sich aus einer Rechenregel: Das Steuerrecht schreibt in § 149 Abs. 2 AO vor, dass Jahreserklärungen spätestens sieben Monate nach Ende des Kalenderjahres abzugeben sind. Sieben Monate nach dem 31. Dezember 2025 ist der 31. Juli 2026.

„Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, sind spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben." § 149 Abs. 2 Satz 1 Abgabenordnung (AO)

Was viele Gründer nicht auf dem Schirm haben: Es geht nicht um eine einzige Erklärung, sondern um vier Erklärungen, die alle denselben Termin haben.

✓ Körperschaftsteuererklärung – die Steuer auf den Gewinn deiner GmbH oder UG

✓ Gewerbesteuererklärung – geht ans Finanzamt, nicht an die Gemeinde

✓ Umsatzsteuer-Jahreserklärung – die Jahresabrechnung zu deinen monatlichen oder quartalsweisen Voranmeldungen

✓ E-Bilanz – die elektronische Übermittlung deines Jahresabschlusses direkt ans Finanzamt

Wichtig ist auch: Du musst nicht auf eine Aufforderung warten. Die Abgabepflicht ergibt sich direkt aus deiner Rechtsform und entsteht automatisch. Ob du einen Brief vom Finanzamt bekommst oder nicht, ändert daran nichts.

Das Finanzamt erinnert dich nicht.Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Steuerpflichtige an Abgabefristen zu erinnern. Die Frist läuft, ob du sie im Kalender hast oder nicht.

Was passiert, wenn du die Frist verpasst?

Wer zu spät einreicht, muss grundsätzlich mit zwei Konsequenzen rechnen: einem Verspätungszuschlag und, wenn die Erklärungen über längere Zeit komplett ausbleiben, einer Schätzung durch das Finanzamt. Beides lässt sich vermeiden, wenn man versteht, wie die Fristen genau funktionieren.

Der Verspätungszuschlag: Ermessen oder Pflicht?

Bis 14 Monate nach dem Jahresende, also bis zum 28. Februar 2027, hat das Finanzamt Ermessensspielraum nach § 152 Abs. 1 AO. Es kann einen Zuschlag verhängen, muss es aber nicht. In der Praxis sehen viele Finanzämter bei kurzer Verspätung und keiner offenen Steuerschuld von einem Zuschlag ab. Eine Garantie dafür gibt es nicht, aber es ist auch kein Automatismus.

Ab dem 1. März 2027 ändert sich das grundlegend. Dann muss das Finanzamt nach § 152 Abs. 2 AO einen Verspätungszuschlag festsetzen, ohne Ermessensspielraum. Der Zuschlag wird automatisch mit dem Steuerbescheid festgesetzt, ohne vorherige Mahnung oder Ankündigung.

Der Zuschlag beträgt 0,25 Prozent der Steuerschuld pro angefangenem Monat Verspätung, mindestens 25 Euro pro Monat, maximal 25.000 Euro.

Steuerschuld (nach Vorauszahlungen)
1 Monat verspätet
3 Monate
6 Monate
10.000 €
25 €
75
150
50.000 €
125 €
375 €
750 €
200.000 €
500 €
1.500 €
3.000 €

Kann ich mehr Zeit für den Jahresabschluss bekommen?

Ja. Eine Fristverlängerung ist möglich und wird in der Praxis häufig gewährt. Du stellst den Antrag formlos per Brief an dein zuständiges Finanzamt oder über das ELSTER-Organisationsportal, nennst einen realistischen Nachtermin und begründest kurz, warum du mehr Zeit benötigst. Das Finanzamt entscheidet nach eigenem Ermessen. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Verlängerung gibt es nicht, aber die meisten Finanzämter reagieren kooperativ, wenn der Antrag proaktiv und begründet gestellt wird.

Wichtig dabei: Der Antrag muss vor dem 31. Juli beim Finanzamt eingehen. Ein Antrag nach Ablauf der Frist kommt zu spät.

Was wenn die Frist schon abgelaufen ist?

Eine rückwirkende Verlängerung ist nach § 109 Abs. 1 Satz 2 AO grundsätzlich möglich, aber nur bei unverschuldeten Ausnahmesituationen wie schwerer Krankheit, unvorhergesehenem Datenverlust oder vergleichbaren Umständen. Zeitdruck oder Überlastung sind keine anerkannten Gründe. Was in jedem Fall sinnvoll ist: so schnell wie möglich nachreichen und das Finanzamt proaktiv kontaktieren. Je früher die Erklärungen vorliegen, desto geringer ist das Risiko eines Zuschlags und einer Schätzung.

Jahresabschluss: Was viele falsch einschätzen

„Ich bekomme bestimmt irgendwann eine Erinnerung."

Das Finanzamt ist gesetzlich nicht verpflichtet, Steuerpflichtige an Abgabefristen zu erinnern. Es gibt kein automatisches Hinweisschreiben, keine E-Mail und keinen Anruf. Die Frist läuft, unabhängig davon ob du sie im Kalender hast oder nicht.

„Wir haben 2025 keinen Gewinn gemacht, also müssen wir nichts einreichen."

Die Abgabepflicht besteht unabhängig vom Ergebnis. Ein Verlustjahr, ein Geschäftsjahr ohne Umsatz oder eine ruhende GmbH ändern daran nichts. Alle GmbHs und UGs sind zur Abgabe der Steuererklärungen verpflichtet.

„Vor dem Verspätungszuschlag kommt doch zumindest eine Mahnung."

Seit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens im Jahr 2017 kann der Verspätungszuschlag vollautomatisch mit dem Steuerbescheid festgesetzt werden, ohne vorherige Mahnung oder Ankündigung. Das ist in § 152 Abs. 11 AO ausdrücklich so vorgesehen.

„Jahresabschluss und Steuererklärung sind doch dasselbe."

Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, bezeichnen aber unterschiedliche Pflichten. Der Jahresabschluss nach HGB umfasst Bilanz, GuV und Anhang und muss zusätzlich beim Bundesanzeiger offengelegt werden. Für das Geschäftsjahr 2025 ist die Offenlegungsfrist der 31. Dezember 2026. Die Steuererklärungen dagegen gehen ans Finanzamt und haben den 31. Juli 2026 als Frist. Beide Pflichten laufen parallel und haben unterschiedliche Empfänger und Termine.

Was jetzt tun?

Bis zum 31. Juli sind es noch wenige Wochen. Das reicht, um den Jahresabschluss und alle vier Erklärungen rechtzeitig fertigzustellen. Aber es reicht nicht, wenn man noch lange wartet.

Schritt 1: Überblick über die Unterlagen verschaffen

Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: Bankkontoauszüge aller Geschäftskonten, Kreditkartenabrechnungen, Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Kassenbelege. Je vollständiger die Buchführungsgrundlage jetzt ist, desto reibungsloser läuft der Abschluss.

Schritt 2: Entscheiden, wie du einreichst: selbst über ELSTER oder mit mika

Wer den Jahresabschluss und die Steuererklärungen selbst über ELSTER einreichen möchte, braucht zunächst ein Organisationszertifikat für die GmbH bei ELSTER, das separat beantragt werden muss. Danach müssen der Jahresabschluss erstellt und alle vier Erklärungen ausgefüllt und übermittelt werden. Das ist technisch möglich, aber zeitaufwendig, und Fehler bei der Kontierung oder im Abschluss können im Nachhinein teuer werden.

Mit mika funktioniert das anders. Du verbindest dein Bankkonto, lädst deine Belege hoch, und mikas KI übernimmt Belegprüfung, Kontierung und Zuordnung automatisch. Unsere ausgebildeten Buchhalter sorgen für Qualitätskontrolle. Jahresabschluss und alle vier Erklärungen entstehen direkt aus der Buchführung heraus, ohne dass du irgendwas selber buchen oder Formulare ausfüllen musst.

Wenn der 31. Juli trotzdem nicht klappt: sprich mit uns

Wenn sich abzeichnet, dass der Termin nicht zu halten ist, solltest du noch vor dem 31. Juli einen Fristverlängerungsantrag stellen: Schreibe einen formlosen Brief ans Finanzamt mit realistischem Nachtermin und kurzer Begründung. Buch dir außerdem einen Termin mit unserem Team. Wir schauen gemeinsam, welcher Nachholtermin realistisch ist, und unterstützen dich direkt bei den nächsten Schritten. So kannst du die Erstellung deines Jahresabschluss 2025 umgehend mit mika starten.

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So funktioniert der GmbH Jahresabschluss mit mika – von der ersten Buchung bis zur Einreichung

Du hast die Buchführung für 2025 noch nicht erledigt und brauchst jetzt schnell den Jahresabschluss und alle vier Steuererklärungen. Mit mika kannst du das rückwirkend aufholen, ohne Steuerberater, ohne ELSTER-Konto, ohne dass du dich in Buchhaltungssoftware einarbeiten musst. Du lädst deine Unterlagen hoch, mikas KI übernimmt den Rest, und unsere ausgebildeten Buchhalter prüfen das Ergebnis.Der Ablauf für einen rückwirkenden Jahresabschluss unterscheidet sich ein bisschen vom laufenden Betrieb. Hier erklären wir dir, wie das konkret aussieht.


In 4 Schritten zum rückwirkenden Jahresabschluss

mika analysiert deine Belege, erkennt Fehler und Fristen automatisch und gibt dir wertvolle Insights. Bei Bedarf stehen dir Expert*innen Rede und Antwort.

1

Bankkonto verbinden


Das Onboarding dauert etwa 15 Minuten: Firmenname, Steuernummer, Geschäftsadresse, Kontenrahmen (SKR03 oder SKR04) und Bankverbindung einrichten. mika verbindet sich per PSD2-konformer Schnittstelle direkt mit deiner Bank und importiert alle Transaktionen des Geschäftsjahres 2025 automatisch. Mehrere Konten und Kreditkarten kannst du gleichzeitig verknüpfen – alles läuft an einem Ort zusammen. Falls ältere Transaktionen fehlen, weil das Konto erst jetzt verbunden wird, kannst du Kontoauszüge als PDF oder CSV einsenden und das Team importiert sie manuell.


2

Alle Belege für 2025 auf einmal hochladen


Du lädst alle Belege des Jahres auf einmal hoch: Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Kassenbelege, Kreditkartenabrechnungen. Das geht per Massenupload mit hunderten Dateien gleichzeitig, als ZIP-Archiv, per E-Mail-Weiterleitung an deine persönliche mika-Adresse oder per Google Drive-Sync. Du musst nichts vorsortieren und nichts umbenennen – mika erkennt automatisch, um welchen Dokumenttyp es sich handelt, klassifiziert ihn direkt und weist doppelte Uploads automatisch ab, damit keine Buchung doppelt entsteht.



3

mikas KI verbucht, du arbeitest To-Dos ab


mikas KI prüft jeden Beleg auf Vollständigkeit nach §14 UStG, kontiert auf dem eingerichteten Kontenrahmen und ordnet ihn der richtigen Banktransaktion zu. Bis zu 95 Prozent der Buchungen laufen vollautomatisch. Was nicht eindeutig zugeordnet werden kann, erscheint als To-Do mit einem konkreten Vorschlag und einer Erklärung – du entscheidest, mika lernt dazu. Wiederkehrende Zahlungen wie Miete oder Versicherungen erkennt mika mit der Zeit automatisch. Wenn alle To-Dos bei null sind, ist die Buchführung für 2025 vollständig.



4

Jahresabschluss erstellen und Erklärungen einreichen


Sobald die Buchführung vollständig ist, führt dich mika Schritt für Schritt durch den Jahresabschluss: Vollständigkeitsprüfung, Review durch unsere ausgebildeten Buchhalter, deine Freigabe als Geschäftsführer. Bilanz, GuV und Anhang entstehen direkt aus der Buchführung heraus. Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuer-Jahreserklärung werden in mika erstellt und direkt über mika ans Finanzamt übermittelt – kein eigenes ELSTER-Organisationszertifikat nötig. Das Bundesanzeiger-XML für die Offenlegungspflicht ist ebenfalls dabei.

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Faq

What is Mika doing?

mika is a start-up from Berlin that has developed AI-based accounting software for other founders. Our goal is to give growing companies the opportunity to organize their taxes and invoices efficiently and without extensive accounting knowledge. Mika's AI tool supports all daily workflows in accounting, decrypts letters from authorities and shows where you can optimize and save your finances.

How does mika differ from traditional accounting software?

In contrast to conventional accounting software such as sevdesk or lexoffice, mika focuses specifically on preparing annual financial statements. While these programs are excellent for ongoing bookkeeping, they do not provide comprehensive AI-powered support for the complex process of financial statements. With mika, you get a specialized solution that guides you through every step, provides you with the necessary explanations and helps you prepare a legally compliant annual financial statement without a tax advisor.

I have a gGmbH or an association - can you help me too?

Yes, mika also supports non-profit limited liability companies (GGmbHs) and associations in preparing their annual financial statements. Our AI is trained to take into account the special requirements and tax peculiarities of non-profit organizations. Simply book a free consultation to find out more about the specific solutions for your gGmbH or club.

Can I prepare annual financial statements without a tax advisor?

Yes, absolutely! As managing director of a GmbH or UG, you can prepare your annual financial statements yourself. There is no legal obligation to hire a tax advisor. With the support of mika, you can carry out this process yourself easily, cost-effectively and in compliance with the law - without needing expertise in tax law.

What happens if the submission is late?

Late submission could result in fines of between €2,500 and €25,000. The Federal Office of Justice may impose these penalties if the annual financial statements are not submitted on time. For micro-corporations, the fine can be reduced to €500, but this is also an avoidable expense.

What are financial statements?

The annual financial statements are a set of documents required by law that present the financial situation of your company at the end of a financial year.

It typically comprises a balance sheet, a profit and loss statement and an annex.

Corporations such as GmbHs and UGs are required to prepare their annual financial statements and to disclose them to the Federal Gazette.

Can I test Mika for free?

Of course! You can simply request a trial (at the top of the page). However, we recommend a short consultation call with our sales team. In it, we can give you a quick tour of the software so that you can get the most out of the trial time.

Important: However, mika only develops the full added value when we take over your entire accounting and you can fully concentrate on your business.

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